Anflug :
Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sind im Zusammenhang mit der Nutzung des Flugplatzes stehende Flüge nur mit den folgenden Beschränkungen zulässig:
Das nördlich gelegene Naturschutzgebiet "Waldhof" soll ganzjährig nicht überflogen werden.
Der umgebende Bereich zwischen B 70, Eisenbahn, Vechte und B 54 soll vom 15.02. bis 01.08. jeden Jahres nicht überflogen werden.
Karte : ( Alle Bilder (C) 2009/2010 Geo Content / Tele Atlas by Google Earth )
Anflugkarte mit Naturschutzgebiet gültig vom 1.08. bis 14.02.
Anflugkarte mit Naturschutzgebiet gültig vom 15.02. bis 01.08.
Videos von den kurzen Anflügen 03 und 21